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durchgestrichenes Hakenkreuz wieder erlaubt …

veröffentlich am Donnerstag, 15. März 2007

durchgestrichenes HakenkreuzEine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung um die Verwendung eines durchgestrichenen Hakenkreuzes nahm heute ein endgültiges Ende. Das Tragen des rechts abgebildeten Symbols stellte nach Meinung eines Stuttgarter Staatsanwaltes und eines Richters des Landgerichts Stuttgart eine Straftat dar. Am heutigen Tage hoben Richter des Bundesgerichtshofes die Urteile gegen einen Antifaschisten auf, der dieses und andere eindeutig antifaschistischen Symbole verkaufte, auf.  Also, lasst euch nix erzählen, es ist immer richtig und gut, antifaschistische Haltungen auch in der Öffentlichkeit kundzutun – selbst wenn einige Richter meinen, dass dem nicht so sei.

Das hierzu erst der Bundesgerichtshof eine Entscheidung treffen muss, zeigt den Spagat auf, den aktive AntifaschistInnen in diesem Land immer wieder ertragen müssen.  Selbst wenn – wie in diesem Fall – eine eindeutige Gegnerschaft zu neuen und alten Nazis klar erkennbar ist, wurde mehrfach versucht gegen das Tragen dieser Symbole gerichtlich vorzugen.

Leider kommt es immer wieder vor, das AntifaschistInnen in Konflikt mit der Polizei und den Gerichten geraten. Sei es, wenn wir es uns nicht gefallen lassen wollen, dass Nazis durch die Strassen marschieren oder ihre Treffen und Veranstaltungen in aller Ruhe durchführen wollen.

Wir werden immer wieder gegen Nazis auf die Strasse gehen und unmissverständlich unsere antifaschistische Haltung ihnen entgegenstellen – und sei es nur durch das Tragen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes!

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