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Grundrecht unter Strafe?

veröffentlich am Samstag, 05. April 2008

What are you looking at?Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die Kriminalisierung des G8-Widerstandes. Nachdem die Bundesanwaltschaft (Sitz in Karlsruhe) im Rahmen einer bundesweiten Razzia linke AktivistInnen pauschal unter Terrorismusverdacht gestellt hatte, lag es nahe, die staatsanwaltliche Vertretung der BRD im Zuge der Demonstration ins Visier zu nehmen.

Ausgerechnet einer Demonstration gegen Repression begegnet die Karlsruher Staatsanwaltschaft jetzt mit Repression gegen den Anmelder. Ihm wird vorgeworfen, dass er nicht verhindert habe, dass TeilnehmerInnen gegen Auflagen verstoßen hätten. Der Anmelder der Demonstration soll mit einer Strafe von 160 Tagessätzen bzw. 5.000 Euro belegt werden, weil er nicht verhindert habe, dass Transparente zusammengehalten wurden, TeilnehmerInnen nach einem „Countdown“ einige Meter der Strecke schneller gelaufen waren und weil DemonstrantInnen ihr Missfallen gegenüber der Polizei zum Ausdruck brachten.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist ein Skandal. Sie stellt einen massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht dar.

Rückblick: Mit der Repression im Rücken gegen den G8-Gipfel

Die Geschichte ist kurz, aber knackig. Sie beginnt damit, dass auf Weisung der Karlsruher Bundesanwaltschaft am 9.Mai 2007 bundesweit 40 linke Projekte wegen Terrorismusverdachts durchsucht worden waren. Mit großer Selbstverständlichkeit brachen Sondereinheiten der Polizei Wohnungstüren auf, prügelten sich den Weg frei und durchsuchten, was nicht für ihre Augen bestimmt war. Unmengen von Unterlagen und Daten wurden an diesem Tag beschlagnahmt. „Wir haben in den Busch geschossen, nun sehen wir, was und wer sich dort bewegt“, erklärte ein Fahnder des Bundeskriminalamtes (BKA) die polizeistaatliche Offensive gegenüber Spiegel-Online. Damit räumten die Behörden ein, dass der tatsächliche Grund des bundesweiten Durchsuchungsexzesses nicht die vermeintliche Suche nach TerroristInnen war, sondern aus dem Bedürfnis des Polizeiapparates gespeist war, Informationen über linke Strukturen zu gewinnen. Da vier Wochen später der G8-Gipfel in Heiligendamm stattfinden sollte, hatten die Behörden die polizeistaatliche Initiative gegen linke GipfelgegnerInnen ergriffen.

Die Empörung über die Kriminalisierung linken Widerstandes gegen den G8-Gipfel schlug auch in Karlsruhe hohe Wellen: Die Bundestagsabgeordnete Karin Binder (DIE LINKE) verfasste eine Protestnote, zahlreiche Gruppen und Personen mobilisierten zu einer Demonstration für den 19. Mai 2007 unter dem Motto „Jetzt erst recht: Repression und Kriminalisierung des G8-Protests entgegentreten!“ an den Karlsruher Hauptbahnhof. 800 Menschen zogen von dort über die Bundesanwaltschaft in die Innenstadt. Es war eine enorm kraftvolle Demonstration, auf der deutliche Kritik an der Kriminalisierung des G8-Widerstands und den zunehmenden Eingriffen auf Freiheitsrechte („Freiheit stirbt mit Sicherheit!“) geübt wurde.

Was dann kam, ist bekannt: Die Repression verkehrte sich ins Gegenteil und schob die Mobilisierung der GipfelgegnerInnen zusätzlich an. Es folgten Anfang Juni 2007 rund um Heiligendamm die größten linken Protesttage seit Jahren. Mit Gegengipfel, Großdemonstration, Camps und erfolgreichen Blockaden gelang den GipfelgegnerInnen die Delegitimierung des Weltwirtschaftsgipfels.

Demonstrationen gehören den DemonstrantInnen!

Die Anklage der Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen den Anmelder der Demonstration fügt sich nahtlos in das nahezu tägliche Trommelfeuer derjenigen ein, die die innere Aufrüstung hin zu einem Kontroll- und Überwachungsstaat fordern. Elementares steht auf dem Spiel: Denn wenn der Staat um sich greift, greift er Persönlichkeits- und Freiheitsrechte eines jeden Einzelnen an und ersetzt diese durch die Würdelosigkeit der Kontrolle und Überwachung. Das gilt auch für das Demonstrationsrecht: Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Anmelder einer Demonstration angreifen, begreifen sie nicht, dass eine Demonstration den DemonstrantInnen und niemandem sonst gehört. Die Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht. Dies beinhaltet, dass Demonstrationen zwar angemeldet, jedoch keiner formellen Genehmigung bedürfen.

Tatsächlich sieht die Realität heute schon ganz anders aus: Regelmäßig interveniert die Polizeibehörde bereits im Vorfeld einer Demonstration und beschränkt mit einer Vielzahl von Auflagen die Ausdrucksmöglichkeiten einer Demonstration erheblich. Auf der Straße gleicht das Erscheinungsbild einer Demonstration aufgrund des polizeilichen Spaliers dann häufig einem „Wanderkessel“.

Die aktuelle Anklage treibt die Deformierung des Demonstrationsrechtes auf die Spitze, denn jetzt führt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen, der sich bei der Anmeldung und der Durchführung der Demonstration an diese „Spielregeln“ der Behörden gehalten hatte: Schriftliche Anmeldung und freiwillige Teilnahme an einem sog. Kooperationsgespräch im Vorfeld, permanente Ansprechbarkeit für die Polizeieinsatzleitung auf der Demonstration, Aufstellen einer ausreichenden Zahl von OrdnerInnen sowie Durchsage der behördlichen Auflagen. Mit der Anklage sendet die Staatsanwaltschaft ein deutliches Signal an potentielle AnmelderInnen von Demonstrationen: Wir stellen Dein Recht unter Strafe!

 Weitere Informationen zum Prozess am 21. April findest du unter: Kampagne 19. Mai

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