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Münster: Soli-Party für bayrische Antifas

veröffentlich am Freitag, 03. Oktober 2008

Bayern Skurril – über das neue Versammlungsgesetz und Repression in der Provinz

Das seit der Gründung der BRD fast ausschließlich von der CSU regierte Bayern war schon oft Vorreiter bei der Einführung repressiverer Gesetze, die dann bundesweite Vorbildfunktion erlangten. Dies droht auch durch die kürzlich erfolgte Verschärfung des bayrischen Versammlungsgesetzes. Angeblich um “Versammlungen zu beschränken oder ganz zu verbieten, die an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft anknüpfen” (Hermann, bayrischer Innenminister) wurde das demokratische Recht der Versammlungsfreiheit unter dem Protest von Gewerkschaften, oppositionellen Parteien und Sozialinitiativen massiv beschränkt. Zugleich wurden die Befugnisse der Polizei und anderer Behörden ausgeweitet und dies keineswegs allein um die Demonstrationsmöglichkeiten von Neonazis einzuschränken. In Bayern stand der Feind immer schon “links” und das Verhalten der Polizei gegenüber linken, alternativen oder antifaschistischen Jugendlichen bewegt sich häufig am Rande der Legalität. Alleine mit ihrem Engagement in einem “Bündnis gegen Rechts” sowie die Denunziationen von bekennenden Neonazis, rechtfertigt die Kriminalpolizei Aschaffenburg Hausdurchsuchungen bei linken Jugendlichen in der Provinz um Aschaffenburg am Main. Für die Betroffenen veranstalten wir deshalb eine Soli-Party. Um 19.00 werden sie über ihren Fall und das neue bayrische Versammlungsgesetz berichten. Im Anschluss spielen dann Kommando Zurück (Elektro-Trash, MS) und eine weitere Band.

Samstag, 25. Oktober – Baracke, Scharnhorststraße
Infoveranstaltung: 19.00 Uhr
Soli-Party: 21.00 Uhr
Eintritt: 3 Euro (5 Euro inkl. Cocktail)

Eine Veranstaltung der Antifaschistischen Linken Münster

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HINWEIS:

Mitglieder extrem rechter Parteien oder Organisationen, sowie Personen, die der rechten Szene angehören oder mit ihr sympathisieren oder in der Vergangenheit durch rassistische Wortbeiträge aufgefallen sind und Veranstaltungen gestört haben, sind von der Teilnahme an den Veranstaltungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mitglieder farbentragender Studentenverbindungen. Die VeranstalterInnen behalten sich vor von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

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