Das Bundesverfassungsgericht hat die Verbotsverfügung des Naziaufmarsches in Hannover bestätigt. Damit ist der zentrale Aufmarsch der “Freien Kameradschaften” am 1. Mai gerichtlich untersagt. Ersatzveranstaltungen können in Siegen oder in Berlin stattfinden.
Der Treffpunkt zur gemeinsamen Anreise ab Münster (6:30 Uhr / Hbf Münster) findet deshalb nicht statt. Ein gemeinsame Mobilisierung und Anfahrt ab Münster gibt es nicht mehr.
Mehr Infos: www.mai-hannover.de.vu
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