1x Freispruch 3x Einstellung ohne Auflagen, so endeten die Prozesse am 04.03. vor dem Amtsgericht Münster.
Die Vorgeschichte:
Zahlreiche Personen zeigten am 14. März 2009 ihren Protest gegen die Organisation „EuroPro Life“ (einen Bericht zu den Ereignissen am 14.03.09 findet ihr HIER). Anhänger_innen dieser Organisation fundamentalistischer Christen demonstrierten gegen das selbstbestimmte Recht von Frauen auf den Abbruch einer Schwangerschaft, und gaben damit ihrer reaktionären, frauenverachtenden, homophoben, antisemitischen und rassistischen Einstellung Ausdruck. Die Personalien von über hundert Kritiker_innen wurden von der Polizei festgehalten. Einige Monate später versandte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle mit dem Vorwurf der „Versammlungssprengung“. Zahlreiche Betroffene legten hiergegen Widerspruch ein. Bisher wurden in den letzten Wochen die ersten Hauptverhandlungen gegen Jugendliche geführt. Sie endeten mit Einstellungen der Verfahren.
Der erste begann bereits um 9 Uhr morgens vor dem Erwachsenengericht. Nach ca. 1,5 Stunden Verhandlung inkl. der Vernehmung zweier Polizisten ließ die Beweisaufnahme auch für die Staatsanwältin keinen anderen Schluss zu als für die Angeklagte einen Freispruch zu fordern. Selbst die Polizisten betonten, dass die Gegendemonstration “vollkommen friedlich” vonstatten gegangen sei. Zudem hätte es an dem Tag noch andere Straßen als Ausweichroute für die christlich-fundamentalistische Gruppe “EuroProLife” gegeben. Allerdings hatte man aus unterschiedlichen Gründen davon abgesehen, es überhaupt zu versuchen, sie dort lang zu leiten. Ob nun eine grobe Störung der Versammlung, und somit eine “Versammlungssprengung”, stattgefunden habe, konnte dennoch nicht juristisch geklärt werden. Sowohl die Anwältin, als auch die Staatsanwältin, als auch die Richterin waren jedoch der Ansicht, dass die Angeklagt keine Straftat begangen habe und letztere fällte somit konsequenterweise einen Freispruch.
In dem Prozess um 11:10 Uhr gegen drei Jugendliche kam es gar nicht erst zu einer Vernehmung der Zeugen. Bereits zu Beginn zeigte sich der Richter willig, das Verfahren einzustellen und auch die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Gleichbehandlung in den Verfahren gegeben sein müsste. Freisprechen wollte der Richter jedoch nicht, obwohl keinerlei Beweise gegen die Angeklagten vorgelegt wurden. Somit endete das Verfahren wiederum ca. 1,5 Stunden später mit einer einvernehmlichen Einstellung ohne Auflagen.
“Ich denke die Urteile an diesem Tag sind durchaus richtungsweisend für die kommenden Prozesse und sollten die Staatsanwaltschaft Münster allmählich dazu überzeugen sich auch im Vorfeld auf eine Einstellung aller Verfahren oder sogar das Fallenlassen der Anklage einzulassen,” betonte Karla Mechtend, die Sprecherin der Antirepressionsgruppe, die auch am Dienstag bereits den Prozess beobachtet hatte.
weitere Infos unter: www.gegen1000Kreuze.blogsport.de
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